krankenversicherung
 
Samstag, 6. September 2008  
KRANKENVERSICHERUNGVORSORGESACHVERSICHERUNGFINANZENSPECIALS
Vergleich private Krankenversicherung für Beamte
und Beihilfeberechtigte (Beamtenbeihilfe)


Sie erhalten eine Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten?
Das Beihilferecht gilt für den gesamten öffentlichen Dienst,
je nach Bundesland und persönlicher Familiensituation ist der Beitrag der Beamtenbeihilfe unterschiedlich gestaffelt.

Beamtenbeihilfe Beihilfeberechtigt können sein:

√ Beamte und Beamtenanwärter
√ Richter und Pensionäre
√ Angehörige sowie Hinterbliebene

Im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates erhält dieser beihilfeberechtigte Personenkreis eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die "Beihilfe" ist als Unterstützung für Beamte gedacht, bei der sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt.

Allerdings gehen sowohl die Beiträge als auch die Leistungen
der privaten Krankenversicherungen weit auseinander. Mit Hilfe unserer Tarifvergleiche können wir Ihnen individuell den passenden Tarif der großen Versicherungsgesellschaften
errechnen und vergleichen nach Ihren Wünschen.

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